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Schulsozialarbeit
Täter-Opfer-Ausgleich? TOA? ... was ist das eigentlich?
Ein Streit hat viele unangenehme Folgen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Konfliktvermittlung sollen in geeigneten Fällen den Schaden begrenzen und eine Wiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten erreichen. Besonders geeignet ist Konfliktvermittlung dort, wo eine persönliche Beziehung zwischen den Betroffenen besteht. Der TOA gibt insbesondere dem Opfer eine Stimme und sorgt dafür, dass der ihm entstandene Schaden wieder gut gemacht wird und es erhält somit die Möglichkeit, das Geschehene aufzuarbeiten.
Das TOA-Team bietet dem Täter und dem Opfer die Möglichkeit:
Welche Vorteile hat das für mich?
Als Opfer kann ich gegenüber dem Täter
Als Täter kann ich zeigen, dass ich
Wird eine gemeinsame Lösung des Konfliktes gefunden, können eventuelle Maßnahmen der Schulleitung vermieden werden.
Was tun die Vermittler?
Die Vermittler gehen mit dem ihnen Anvertrauten vertraulich um. Ihre Aufgabe ist es, die Beteiligten darin zu unterstützen, selbst eine geeignete Lösung ihres Konfliktes zu finden.
Wie ist der Ablauf?
Der TOA findet an der GHS Boxberg für den Täter verpflichtend statt. Vorab bekommen die Vermittler ausreichend Informationen über den Konflikt. Anschließend treffen sich die Vermittler, das Opfer und der Täter zum TOA. Hierbei werden mögliche Wiedergutmachungsleistungen gesucht, z.B.:
Wann ist die Sache zu Ende?
Sind sich die Betroffenen einig, können die Wiedergutmachungsleistungen und die Beilegung des Konfliktes verbindlich in einem Schlichtungsvertrag festgehalten werden. Sobald die Wiedergutmachung vollständig abgewickelt ist, ist der Ausgleich beendet.
Der TOA wird im Normalfall vor den Sanktionen nach §90 SchG angewendet, je nach Schwere der Tat kann aber auch zusätzlich eine Maßnahme nach §90 SchG von der Schulleitung ausgesprochen werden.
TOA-TEAM der GHS Boxberg:
Frau Muenich, Herr Bauer und Herr Müller
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