Homepage der Grund- und Hauptschule Boxberg


Direkt zum Seiteninhalt

Täter-Opfer-Ausgleich

Schulsozialarbeit

Täter-Opfer-Ausgleich? TOA? ... was ist das eigentlich?

Ein Streit hat viele unangenehme Folgen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Konfliktvermittlung sollen in geeigneten Fällen den Schaden begrenzen und eine Wiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten erreichen. Besonders geeignet ist Konfliktvermittlung dort, wo eine persönliche Beziehung zwischen den Betroffenen besteht. Der TOA gibt insbesondere dem Opfer eine Stimme und sorgt dafür, dass der ihm entstandene Schaden wieder gut gemacht wird und es erhält somit die Möglichkeit, das Geschehene aufzuarbeiten.

Das TOA-Team bietet dem Täter und dem Opfer die Möglichkeit:

  • über das Vorgefallene zu sprechen
  • eine Wiedergutmachung zu finden, mit der beide Seiten einverstanden sind
  • eine Abmachung zu treffen, wie zukünftig miteinander umgegangen werden soll


Welche Vorteile hat das für mich?


Als
Opfer kann ich gegenüber dem Täter

  • meine Interessen und Belange selber vorbringen
  • meinen Ärger und meine Verletztheit ausdrücken
  • meine Vorstellung über eine Wiedergutmachung äußern


Als
Täter kann ich zeigen, dass ich

  • mich der Tat und ihren Folgen stelle
  • zur Wiedergutmachung bereit bin


Wird eine gemeinsame Lösung des Konfliktes gefunden, können eventuelle Maßnahmen der Schulleitung vermieden werden.

Was tun die Vermittler?


Die Vermittler gehen mit dem ihnen Anvertrauten vertraulich um. Ihre Aufgabe ist es, die Beteiligten darin zu unterstützen, selbst eine geeignete Lösung ihres Konfliktes zu finden.

Wie ist der Ablauf?


Der TOA findet an der GHS Boxberg für den Täter verpflichtend statt. Vorab bekommen die Vermittler ausreichend Informationen über den Konflikt. Anschließend treffen sich die Vermittler, das Opfer und der Täter zum TOA. Hierbei werden mögliche Wiedergutmachungsleistungen gesucht, z.B.:

  • eine persönliche, schriftliche oder öffentliche Entschuldigung
  • Schadensersatz
  • ein Geschenk
  • u. v. m.


Wann ist die Sache zu Ende?


Sind sich die Betroffenen einig, können die Wiedergutmachungsleistungen und die Beilegung des Konfliktes verbindlich in einem Schlichtungsvertrag festgehalten werden. Sobald die Wiedergutmachung vollständig abgewickelt ist, ist der Ausgleich beendet.

Der TOA wird im Normalfall vor den Sanktionen nach §90 SchG angewendet, je nach Schwere der Tat kann aber auch zusätzlich eine Maßnahme nach §90 SchG von der Schulleitung ausgesprochen werden.

TOA-TEAM der GHS Boxberg:


Frau Muenich, Herr Bauer und Herr Müller




Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü